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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch
Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer
Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jede Änderung desInhalts eines bereits bestätigten Auftrages. Diese Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen gelten für jeden Auftrag, solange eine Abänderung von
uns nicht bestätigt worden ist.
Sie gelten nicht nur für dieses Geschäft, sondern auch für alle späteren
Geschäfte ohne nochmalige Vereinbarung.
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Die Preise sind Netto-Preise. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes
vereinbart ist, ab Geschäft ausschließlich Verpackung.
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Zahlungen sind ausschließlich unmittelbar an uns zu leisten.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% und bei Unternehmern in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen.
Bei Abnahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Bestellers
vorausgesetzt. Sollten sich hierüber nachträgliche Zweifel ergeben, bleibt
es uns vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist nicht
berechtigt, aus dem Rücktritt irgendwelche Ansprüche herzuleiten.
Zahlungen durch Scheck oder Wechsel gelten erst ab Einlösung des Papiers.
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Ist der Empfänger Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache
an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Empfänger über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Empfänger im Verzug der Annahme ist.
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten, sie werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
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Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Empfänger wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
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Soweit wir aus Kaufverträgen wegen Lieferung fehlerhafter Ware gegenüber Empfängern, die Unternehmer sind, gesetzlich verpflichtet sind, gilt folgendes:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, uns kann Arglist vorgeworfen werden.
Die 1-jährige Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Empfänger uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Empfänger grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Empfänger jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Empfänger muß uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Empfängern trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Empfänger wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Empfänger nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Empfänger, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerung, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Empfänger durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
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Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Empfängers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises sowiealler Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren für uns kostenlosen
Einlösung , unser Eigentum.
Alle Zahlungen werden zunächst auf den nicht durch Eigentumsvorbehalt
gelieferten Teil der uns gegen den Käufer zustehenden Gesamtforderung verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Käufers sind für uns
nichtbindend.
Der Käufer ist verpflichtet:
a. die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern,
b. etwaige Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware durch Dritte uns sofort mit genauen Einzelheiten mitzuteilen, die Kosten für eine Intervention zu
tragen und auf unser Verlangen vorzuschießen, >
c. über die Eigentumsvorbehaltware nur im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs zu verfügen, sie insbesondere nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, >
d. auf Verlangen über den Verbleib der Ware und die hierüber getroffenen Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.
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Im Falle der Nichtzahlung bzw. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks
sind wir berechtigt, unsere Ware ohne Urteil oder Gerichtsbeschluß an uns zu
nehmen und darüber frei zu verfügen.
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Wird die gekaufte Ware vor vollständiger Bezahlung an uns von dem Käufer
weiterverkauft, so hat der Verkauf unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen. Die
sich aus dem Weiterverkauf ergebene Kaufpreisforderung gegen den Dritten
gilt schon jetzt als an uns abgetreten.
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Wir haben das Recht, im Falle des Weiterverkaufs sofortige Barzahlung von
unserem Käufer oder Abtretung seiner Kaufpreisforderung in Höhe unserer
Forderung zu verlangen.
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Der Käufer hat uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis oder an der Ware, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden.
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Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rechtsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden ist Bad Iburg.
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem und der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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